Beihilfe und Heilfürsorge

Beihilfe und Heilfürsorge

Beihilfe und Heilfürsorge

1.) Beihilfe: Sobald Sie nach dem Studium eine Tätigkeit als Referendar (Beamtenanwärter) aufnehmen oder als Beamter auf Widerruf tätig werden, fallen Sie in der Regel aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und beziehen Beihilfe. In diesem Moment entstehen häufig viele Fragen sowie ein umfangreicher Beratungsbedarf. Was ist Beihilfe und wie hoch ist diese? Warum benötige ich eine zusätzliche private Krankenversicherung (Restkostenversicherung)? Betrifft dies auch meine Familienangehörige? Muss ich mich bei einer bestimmten Gesellschaft versichern? Die DKV als größter Krankenversicherer Europas bietet insbesondere für Berufseinsteiger sehr preisgünstige Einsteigertarife, die jedem Vergleich standhalten. Ein Wechsel in leistungsstarke Komfort- Tarife ist jederzeit möglich, nach 5 Jahren auch ohne Gesundheitsprüfung! Ein Vergleich lohnt sich! Ich berate Sie gerne umfangreich hinsichtlich Ihrer persönlichen Situation. Rufen Sie mich an. 2.) Heilfürsorge: Als Soldat oder mit Beginn einer Ausbildung bei der Polizei, Bundespolizei, dem Zoll, im Justizvollzug oder der Feuerwehr beziehen Sie Heilfürsorge. Auch in diesem Fall entsteht hoher Beratungsbedarf. Was bedeutet Heilfürsorge? Warum benötige ich immer eine Anwartschaft? Ist für mich die große oder kleine Anwartschaft die richtige Lösung? Warum sind Zusatzversicherungen sinnvoll? Achtung: Im Rentenalter entfällt die Heilfürsorge und Sie beziehen Beihilfe. Ehefrauen und Kinder fallen nicht in die Heilfürsorge, sondern sind beihilfeberechtigt. Ich berate Sie auch in diesem Fall individuell hinsichtlich Ihrer persönlicher Situation. Rufen Sie mich einfach an.